Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die sich ausschließlich auf Übersetzungsarbeiten
beziehenden Punkte sind mit einem Stern (*)
gekennzeichnet, die sich ausschließlich
auf Dolmetschleistungen beziehenden Punkte
sind mit zwei Sternen (**) gekennzeichnet.
Alle übrigen Klauseln finden sowohl
auf Dolmetschdienste als auch auf Übersetzungsarbeiten
Anwendung.
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(ABG) von Birgitt Bohn, Diplom-Dolmetscherin
und Übersetzerin, nachstehend TRADVOKAT
gelten
für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen
TRADVOKAT und ihren Kunden. Die AGB werden
vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt
und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
Sie gelten auch für künftige Geschäfte.
- Der Kunde erteilt TRADVOKAT einen Übersetzungsauftrag
unter Angabe der Ausgangssprache, der Zielsprache,
des Textumfangs (in Zeichen oder Wörtern),
der Textart, des gewünschten Lieferdatums
sowie eventueller besonderer Terminologiewünsche.
- Jeder Übersetzungsauftrag wird von TRADVOKAT
schriftlich bestätigt. Ein Auftrag gilt
nur
dann als erteilt, wenn er von TRADVOKAT
schriftlich
bestätigt wurde.
- In Abhängigkeit von den Angaben des Kunden
im Übersetzungsauftrag vereinbart TRADVOKAT
mit dem Kunden einen Liefertermin für die
Übersetzung, der dem Kunden in der Auftragsbestätigung
mitgeteilt wird. Sollte der Ausgangstext
TRADVOKAT mit Verspätung zugestellt werden
oder sollten die Angaben bezüglich des
Textumfangs
nicht richtig oder nicht vollständig gewesen
sein, kann TRADVOKAT den ursprünglich vereinbarten
Liefertermin nicht einhalten. In einem
solchen
Fall kann TRADVOKAT für die verspätete
Ausführung
nicht verantwortlich gemacht werden. Das
gleiche gilt für nachträgliche Redaktionsarbeiten
durch den Kunden. Nachträgliche Redaktionsarbeiten,
d.h. Änderungen und Ergänzungen in einer
bereits fertigen Übersetzung aufgrund von
Änderungen des Originaltextes durch den
Kunden,
werden entsprechend den Stundensätzen für
Übersetzungsarbeiten gesondert in Rechnung
gestellt.*
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass
die von ihm zur Verfügung gestellten Dokumente
in wettbewerbs-, marken- und namensrechtlicher
Hinsicht nicht zu beanstanden sind. TRADVOKAT
trifft insoweit keine Überprüfungspflicht.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für erforderliche
urheberrechtliche Genehmigungen. Sofern
aufgrund
von Urheberrechtsverletzungen Ansprüche
Dritter
gegen TRADVOKAT entstehen, ist der Kunde
verpflichtet, TRADVOKAT gegenüber diesen
freizustellen.
- Die Beauftragung eines Dolmetschers ist ein
Dienstvertrag nach § 611 BGB. Er erlangt
mit der Annahme des Angebotes, bzw. der Bestätigung
des Auftrages Rechtsgültigkeit. Tritt der
Kunde vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet,
TRADVOKAT ein Honorarausfallentgelt zu zahlen.
Diese beläuft sich auf:
- 75% des vertraglich vereinbarten Honorars,
wenn der Rücktritt vom Vertrag zwischen
dem
10. und dem 4. Tag (jeweils einschließlich)
vor dem vereinbarten Erfüllungstermin
erfolgt.
- 100% des vertraglich vereinbarten Honorars,
wenn der Rücktritt vom Vertrag innerhalb
von 3 Tagen vor dem vereinbarten Erfüllungstermin
erfolgt.
Ein Anspruch auf Erfüllung der Leistung zu
einem vom Kunden festgelegten, späteren
Zeitpunkt besteht nicht.
TRADVOKAT kann auf die Entrichtung des
Ausfallentgelts verzichten, wenn der
beauftragte Dolmetscher für den stornierten
Tag / die stornierten Tage einen vergleichbaren
Ersatzauftrag erhält.**
- TRADVOKAT unternimmt keine inhaltliche oder
rechtliche Prüfung der ihr zur Übersetzung
oder Verdolmetschung übermittelten schriftlichen
Dokumente und mündlichen Redebeiträge.
Eine
Haftung für inhaltliche oder rechtliche
Fehler
der Übersetzung oder Verdolmetschung, die
auf Fehler im Originaldokument oder im
Originalredebeitrag
beruhen, besteht nicht.
- TRADVOKAT verpflichtet sich, die ihr überlassenen
Daten streng vertraulich zu behandeln.
- Der Kunde ist gehalten, die von TRADVOKAT
übersetzten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler
(insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen)
zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr
verwendet.*
- Für Übersetzungsfehler und Fehler bei der
Verdolmetschung, die durch unvollständige
oder unrichtige Informationen durch den Kunden
bzw. durch fehlerhafte Originaldokumente
verursacht wurden, haftet TRADVOKAT nicht.
- TRADVOKAT haftet nicht für verzögerte Lieferungen,
wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen
sind. Zur höheren Gewalt in diesem Sinne
zählt auch der Ausfall des externen oder
internen Transport- oder Kommunikationsnetzes.
Das vereinbarte Lieferdatum verschiebt
sich
in diesen Fällen entsprechend.*
- TRADVOKAT haftet nicht für Verspätungen oder
den Ausfall eines Dolmetschers, sofern dies
auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. TRADVOKAT
wird sich in diesem Fall in zumutbarem Maße
bemühen, einen Ersatzdolmetscher zu stellen.
- TRADVOKAT haftet nicht für den Verlust von
Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder
Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.
- TRADVOKAT haftet für Fehler in den von ihr
übersetzten Texten nur bei Vorsatz und
grober
Fahrlässigkeit.
- TRADVOKAT haftet für Fehler bei der Verdolmetschung
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.**
- Leistungsort sind die Geschäftsräume von
TRADVOKAT in Frankfurt/Main. Der Kunde
trägt
das Risiko der Übersendung der Übersetzung
an den von ihm gewünschten Ort.*
- Die Rechnung ist in voller Höhe ohne Abzug
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
zu begleichen.
- Im Rahmen des vorliegenden Vertrages richten
sich alle Fragen nach deutschem Recht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen
dem Kunden und TRADVOKAT, die sich aus
diesem
Vertrag ergeben, ist Frankfurt/Main.